
Das aktive Wahlrecht ist das Recht zum Wählen. Dieses steht für Bundes- und Landestagswahlen jedem Deutschen ab Vollendung des 18. Lebensjahres zu. Bei Kommunalwahlen jedem Bürger der europäischen Union der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das passive Wahlrecht ist das Recht gewählt zu werden. Dieses steht für den Bundestag jedem volljährig...
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